Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Präsenztrainings auf Mallorca

Dieses Dokument enthält die Vertragstexte für die einzeln oder als Viererpaket buchbaren Präsenztrainings

auf Mallorca. Die Teilnahmevereinbarung wird bei der Buchung zur Verfügung gestellt und mit der Buchung

akzeptiert und vor Trainingsbeginn unterzeichnet.

Veranstalterin und Vertragspartnerin:

Marion Lutz

Meisenweg 19 B

82152 Krailling

Telefon: +49 1577 4370612

E-Mail: info@persoenlichkeitstrainings-mallorca.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE315742681

Stand 13. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme, an den von Marion

Lutz angebotenen Präsenztrainings auf Mallorca. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des §

13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Teilnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist die Person, die am Training teilnimmt. Bucht ein

Unternehmen für eine andere Person, ist das buchende Unternehmen Vertragspartner, sofern bei der

Buchung nichts anderes vereinbart wird. Das Unternehmen stellt sicher, dass der Teilnehmer die für ihn

geltenden Teilnahmebedingungen vor Trainingsbeginn erhält.

1.3 Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn Marion Lutz ihrer Geltung ausdrücklich

in Textform zugestimmt hat.

2. Veranstalterin, Trainer und Kooperationspartner

2.1 Veranstalterin und alleinige Vertragspartnerin ist Marion Lutz (Anschrift und Kontaktdaten siehe oben).

2.2 Dr. Rudolf Lenz leitet die Trainings als Co-Trainer im Auftrag der Veranstalterin. Er wird nicht

Vertragspartner des Teilnehmers.

3. Gegenstand und Umfang der Leistung

3.1 Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an dem auf der jeweiligen Buchungsseite beschriebenen

fünftägigen Präsenztraining oder an dem dort beschriebenen Viererpaket. Maßgeblich sind die

Leistungsbeschreibung, der Termin und der Preis, die bei der Buchung angezeigt werden.

3.2 An- und Abreise, Übernachtung, Frühstück, Abendessen und sonstige persönliche Aufwendungen sind

nicht Bestandteil des Vertrags und werden vom Teilnehmer eigenständig organisiert und bezahlt. Die Buchung

eines Trainings ist keine Pauschalreise und umfasst keine Reisevermittlung. Marion Lutz vermittelt keine

Unterkünfte. Hinweise auf Unterkünfte sind unverbindliche Empfehlungen; die Buchung erfolgt direkt beim

jeweiligen Anbieter.

3.3 Die Trainings dienen der persönlichen Entwicklung und dem erfahrungsorientierten Lernen. Sie stellen

keine medizinische, heilkundliche, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung dar. Ein bestimmter

persönlicher, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3.4 Hotel, Unterkunft, Verpflegung und sonstige Leistungen am Veranstaltungsort sind Leistungen Dritter. Für

deren Erbringung sowie für mitgebrachte Wertsachen übernimmt Marion Lutz keine Haftung; Ziffer 15.1

bleibt unberührt.

4. Buchung und Vertragsschluss

4.1 Die Darstellung der Trainings auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine

Einladung zur Buchung.

4.2 Mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ gibt der Buchende seine verbindliche

Zustimmung zum Abschluss des Vertrags. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Marion Lutz

per E-Mail zustande, die unverzüglich nach erfolgreicher Zahlung und nach Erreichen der

Mindestteilnehmerzahl versandt wird. Mit der Bestätigung ist der Platz verbindlich reserviert. Ist das Training

zum Zeitpunkt der Zahlung bereits ausgebucht, kommt kein Vertrag zustande; der gezahlte Betrag wird

unverzüglich vollständig zurück erstattet.

4.3 Wird individuell eine Ratenzahlung vereinbart, kommt der Vertrag mit der in Textform (z. B. per E-Mail)

erteilten Bestätigung der Ratenzahlungsvereinbarung durch Marion Lutz zustande. Der Platz ist reserviert,

sobald die vereinbarte erste Rate eingegangen ist, sofern in der Bestätigung nichts anderes angegeben wird.

4.4 Der Buchende ist verpflichtet, die bei der Buchung gemachten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit

zu prüfen. Eingabefehler können vor Absenden der Buchung über die üblichen Korrekturfunktionen berichtigt

werden oder nach Abschluss der Buchung in Schriftform per E-Mail.

5. Preise, Zahlung und Rechnung

5.1 Alle auf der Website genannten Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

5.2 Soweit keine Ratenzahlung vereinbart wurde, ist der vollständige Trainingspreis bei der Buchung fällig. Bei

vereinbarter Ratenzahlung gelten die in der Bestätigung genannten Fälligkeitstermine. Der gesamte

Trainingspreis muss in jedem Fall spätestens vierzehn Tage vor Trainingsbeginn vollständig bezahlt sein. Wird

die letzte Rate nicht vollständig vor Trainingsbeginn bezahlt, ist die Teilnahme am Training ausgeschlossen.

5.3 Die Rechnung wird zusammen mit der Buchungsbestätigung per E-Mail versandt.

5.4 Gerät der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Marion Lutz kann die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge verweigern, soweit dies im

Einzelfall angemessen ist.

6. Durchführung und zumutbare Änderungen

6.1 Die Trainings werden grundsätzlich gemeinsam von Marion Lutz und Dr. Rudolf Lenz geleitet. Ist einer der

beiden Trainer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, verhindert, kann er durch einen fachlich

und persönlich gleichwertigen Trainer ersetzt werden. Der Gesamtcharakter des Trainings bleibt gewahrt.

Fallen beide Trainer aus, wird das Training storniert und bereits gezahlte Beträge zurückerstattet.

6.2 Der Veranstaltungsort kann aus wichtigem Grund innerhalb Mallorcas geändert werden, wenn der neue

Ort für die Teilnehmer zumutbar ist und die Durchführung des Trainings in vergleichbarer Qualität ermöglicht

wird. Die Änderung wird unverzüglich in Textform mitgeteilt.

6.3 Inhaltliche und methodische Anpassungen, sowie Anpassungen des Tagesablaufs sind zulässig, soweit sie

den Gesamtcharakter und den wesentlichen Nutzen des gebuchten Trainings nicht verändern. Der gebuchte

Termin bleibt davon unberührt.

7. Voraussetzungen für die Teilnahme

7.1 Das Training kann körperlich, mental und emotional fordernd sein. Jeder Teilnehmer prüft

eigenverantwortlich, ob er sich für die Teilnahme gesundheitlich und psychisch ausreichend stabil fühlt.

7.2 Relevante gesundheitliche oder psychische Einschränkungen, sowie Medikamenteneinnahmen, die die

sichere Teilnahme beeinflussen können, sind Marion Lutz oder der Trainingsleitung vor Trainingsbeginn

vertraulich mitzuteilen. Die Trainingsleitung darf die Teilnahme ablehnen oder von einer fachlichen Abklärung

abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Teilnahme den Betroffenen oder

andere gefährden könnte. Lehnt die Trainingsleitung die Teilnahme aus diesem Grund ab, wird der gezahlte

Preis vollständig erstattet.

7.3 Das Training ersetzt keine laufende Behandlung. Medikamente sowie medizinische oder

psychotherapeutische Behandlungen dürfen wegen des Trainings nicht eigenmächtig verändert, unterbrochen

oder beendet werden.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

8.1 Verbrauchern steht bei Buchungen über die Website, per E-Mail oder per Telefon ein vierzehntägiges

Widerrufsrecht zu, beginnend ab dem Tag der Buchung.

8.2 Die nachfolgenden Rücktritts- und Umbuchungsregelungen gelten erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

8.3 Beginnt das Training innerhalb der Widerrufsfrist, hat der Teilnehmer im Fall eines Widerrufs Wertersatz

für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten. Der Wertersatz ermisst sich in Anteilen der teilgenommen

Tage: 1 Tag Wertersatz 1/5 vom Trainingspreis, 2 Tage 2/5 usw.

9. Rücktritt und Ersatzperson

9.1 Ein Rücktritt ist in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der

Erklärung bei Marion Lutz.

9.2 Nach Ablauf der Widerrufsfrist fallen bei einem Rücktritt folgende pauschalierte Stornokosten an:

• bis 12 Wochen vor Trainingsbeginn: 10 %

• weniger als 12 bis 8 Wochen vorher: 25 %

• weniger als 8 bis 4 Wochen vorher: 50 %

• weniger als 4 bis 2 Wochen vorher: 75 %

• weniger als 2 Wochen vorher oder bei Nichterscheinen: 100 %

9.3 Die Rückerstattung wird als Gutschrift auf zukünftige Buchungen angerechnet.

9.4 Bei einer Einzelbuchung kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Stimmt Marion Lutz der

Ersatzperson zu und tritt diese vollständig in den Vertrag ein, fallen keine Stornokosten an. Die Benennung

soll so früh wie möglich vor Trainingsbeginn erfolgen.

10. Besondere Bedingungen für das Viererpaket

10.1 Das Viererpaket umfasst vier eigenständige fünftägige Trainings innerhalb von 12 Monaten: (1. Die

Verborgenen Kräfte, 2. Drama Exit, 3. In Verbindung sein, 4. Erfolgreich und lebendig).

10.2 Höchstens zwei der vier Trainings können auf einen späteren verfügbaren Termin verschoben werden.

Die Verschiebung muss mindestens vier Wochen vor dem ersten Tag des zu verschiebenden Trainings in

Textform beantragt werden.

Sämtliche vier Trainings müssen spätestens innerhalb von 18 Monaten ab dem ersten besuchten Training

abgeschlossen sein. Bei späteren Verschiebungswünschen gelten die Stornobedingungen aus Ziffer 9.

10.3 Das Viererpaket ist personengebunden und weder als Ganzes noch hinsichtlich einzelner Trainings auf

andere Personen übertragbar. Die Regelung zur Benennung einer Ersatzperson gemäß Ziffer 9.4 findet auf das

Viererpaket keine Anwendung.

10.4 Das Viererpaket beginnt mit dem ersten Trainingstag des ersten ausgewählten Trainings. Die

Stornokosten auf das gesamte Paket werden gemäß Ziffer 9.2 angewendet. (Beispiel: Storniert ein Kunde

weniger als 8 bis 4 Wochen vor dem ersten Trainingstag, betragen die Stornierungskosten 50% auf das

gesamte Viererpaket.)

10.5 Wird ein Training ohne wirksame Umbuchung nicht besucht, gilt dies für dieses Training als

Nichterscheinen, und das Training ist verfallen und kann nicht nachträglich verschoben werden. Trainings, die

nicht innerhalb von 18 Monaten ab dem ersten besuchten Training besucht wurden, gelten als nicht in

Anspruch genommen; für sie gelten die Stornoregeln nach Ziffer 9 für Nichterscheinen.

11. Absage durch die Veranstalterin und höhere Gewalt

11.1 Ein Training findet ab acht Teilnehmern statt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann

Marion Lutz das Training bis spätestens sechs Wochen vor Trainingsbeginn absagen. In diesem Fall wird der

gezahlte Preis unverzüglich vollständig erstattet; alternativ kann der Teilnehmer auf einen anderen Termin

umbuchen. Die Durchführung wird spätestens sechs Wochen vor Trainingsbeginn in Textform bestätigt. Den

Teilnehmern wird empfohlen, Reise und Unterkunft erst nach dieser Bestätigung zu buchen.

11.2 Muss ein Training wegen Krankheit, höherer Gewalt oder eines anderen von Marion Lutz nicht zu

vertretenden wichtigen Grundes abgesagt werden und ist weder der Einsatz eines gleichwertig qualifizierten

Ersatztrainers noch eine anderweitige vertragsgemäße Durchführung möglich, wird die Rückerstattung als

Gutschrift auf zukünftige Buchungen angerechnet.

11.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen

Fremdkosten sind ausgeschlossen. Den Teilnehmern wird empfohlen, stornierbare Reiseleistungen zu buchen

und gegebenenfalls eine geeignete Reise- bzw. Seminarversicherung abzuschließen.

12. Verhalten im Training und Ausschluss

12.1 Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang und zur Beachtung der

Sicherheitsanweisungen der Trainingsleitung.

12.2 Wer das Training erheblich stört, andere gefährdet oder trotz Ermahnung wiederholt gegen wesentliche

Regeln verstößt, kann ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In akuten

Gefährdungssituationen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich. Der Trainingspreis wird in diesem

Fall nicht erstattet.

13. Vertraulichkeit und Aufnahmen

13.1 Persönliche Äußerungen, Erfahrungen und Informationen anderer Teilnehmer, die während des Trainings

bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Eigene Erfahrungen dürfen geteilt werden, soweit andere

Teilnehmer dadurch weder identifizierbar werden noch deren persönliche Inhalte offengelegt werden.

13.2 Private Ton-, Foto- und Videoaufnahmen während des Trainings sind nicht gestattet. Aufnahmen durch

die Veranstalterin zu Dokumentations- oder Marketingzwecken erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer

gesonderten freiwilligen Einwilligung.

14. Trainingsunterlagen und Nutzungsrechte

14.1 Ausgegebene Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zur persönlichen

Nutzung bestimmt.

14.2 Die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, gewerbliche Nutzung oder Verwendung zur

Durchführung eigener Trainings ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Marion Lutz

und Dr. Rudolf Lenz nicht gestattet.

15. Haftung

15.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den

vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind

Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

15.2 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden

Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Trainer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Marion Lutz.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Vertrags und im Übrigen nach Maßgabe der auf der

Webseite veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet. Gesundheitsbezogene Angaben werden nur

erhoben, soweit dies für eine sichere Durchführung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz

zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen

Aufenthalt hat.

17.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand

für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Marion Lutz. Für Verbraucher gelten

die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.